Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung und digitale Umsetzung von Websites gemäß dem jeweils angenommenen Angebot.
Der Auftragnehmer erstellt Websites auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Anforderungen und Inhalte. Die Umsetzung erfolgt auf gängigen Endgeräten (Desktop, Tablet, Mobile).
Der Auftraggeber stellt alle zur Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
4.1. Die technische Umsetzung der im Vertrag beschriebenen Website wird mit der Drittanbietersoftware Webflow durchgeführt.
4.2. Das Hosting der Website läuft ebenfalls ausschließlich über Webflow. Hierbei ist wichtig, dass der Auftragnehmer, nicht selbst für die Sicherheitsmaßnahmen der Website zuständig ist.
4.3. Alle Sicherheitsprotokolle und Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind auf der Website der Drittanbieterplattform nachzulesen. Sollte der Auftraggeber sich darüber informieren wollen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Informationen, vor Vertragsschluss zu übermitteln.
Ein typischer Website-Projektablauf umfasst:
- Strategiephase
- Designphase (Revisionsmöglichkeit)
- Entwicklungsphase
- Launchphase
Der Auftraggeber erhält im Projektverlauf definierte Revisionsmöglichkeiten.
Revisionen können nur in den vorgesehenen Projektphasen eingebracht werden.
Änderungen außerhalb dieser Revisionen können als Zusatzleistung berechnet werden.
(1) Diese Bestimmung gilt ausschließlich, wenn die Zufriedenheitsgarantie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch nach dieser Bestimmung.
(2) Wird das Designkonzept nach dem Design Review und zwei anschließenden Revisionsrunden nicht freigegeben, kann der Auftraggeber die vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen verlangen. Voraussetzung ist, dass die nach der zweiten Revisionsrunde verbleibenden Beanstandungen im Wesentlichen jenen entsprechen, die bereits im Protokoll des Design Reviews festgehalten wurden.
(3) Der Auftragnehmer übermittelt nach dem Design Review sowie nach jeder Revisionsrunde binnen zwei Werktagen ein schriftliches Protokoll mit den freigegebenen Bestandteilen und den offenen Punkten. Erfolgt binnen drei Werktagen kein schriftlicher Widerspruch, gilt das Protokoll als anerkannt.
(4) Die Garantie erlischt mit der Freigabe der Designsprache (Typografie, Farbsystem, Layoutlogik, Bildsprache). Diese gilt als freigegeben, sobald der Hero-Bereich sowie mindestens zwei inhaltstragende Sektionen freigegeben sind - ausdrücklich oder nach Abs. 3. Als inhaltstragend gelten Sektionen mit eigenständigem Layout; Header, Footer und Kontaktbereich zählen nicht. Beanstandungen, die nach diesem Zeitpunkt vorgebracht werden oder sich auf einzelne weitere Sektionen beziehen, werden im Rahmen der vereinbarten Revisionsrunden und der Leistungserbringung behandelt.
(5) Der Anspruch setzt die Mitwirkung des Auftraggebers voraus: vollständiges Briefing, Freigabe der Art Direction vor Designbeginn, Wahrnehmung der vereinbarten Termine sowie konkretes, schriftliches und konsolidiertes Feedback eines benannten Entscheidungsträgers binnen fünf Werktagen. Enthält eine Rückmeldung keine konkret benannten Beanstandungen, fordert der Auftragnehmer zur Konkretisierung auf; bis zu deren Eingang gilt die Revisionsrunde als nicht durchgeführt.
(6) Der Anspruch ist binnen fünf Werktagen nach Übermittlung der zweiten Revisionsrunde schriftlich geltend zu machen und erlischt danach.
(7) Mit Geltendmachung entfallen sämtliche Nutzungsrechte an Design, Struktur, Konzept und Texten, auch an Teilen davon. Der Auftraggeber bestätigt schriftlich die Löschung aller überlassenen Arbeitsergebnisse. Die Rückerstattung erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang dieser Bestätigung. Der Vertrag endet damit; weitergehende Ansprüche bestehen beiderseits nicht.
(8) Werden Arbeitsergebnisse nach Rückabwicklung ganz oder teilweise verwendet, ist eine Vertragsstrafe in Höhe der ersten Teilzahlung zu leisten.
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Website innerhalb von 4 Wochen abzunehmen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und entspricht die Website den vereinbarten Anforderungen, gilt die Leistung als abgenommen.
Das Urheberrecht an der Website verbleibt beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein:
- unbefristetes
- übertragbares
- exklusives
Nutzungsrecht zur Nutzung der Website im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
Der Auftragnehmer darf einen üblichen Copyright-Hinweis anbringen.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils angenommenen Angebot.
Zusatzleistungen oder Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert nach Aufwand berechnet werden.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen vollständig abgerechnet.
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